Verkaufs,- Liefer- und Zahlungsbedingungen
1. Allgemeines
1.1 Abweichungen von diesen Verkaufsbedingungen – insbesondere die
Geltung von Bezugsvorschriften des Käufers – bedürfen unser
ausdrücklichen schriftlichen Anerkennung.
1.2 Unsere Angebote sind freibleibend. Bestellungen sind für uns
nur verbindlich, soweit wir sie bestätigen oder Ihnen durch
Übersendung der Ware nachkommen, mündliche Nebenabreden nur, wenn
wir sie schriftlich bestätigen.
1.3 Bei Verwendung der gelieferten Ware sind Schutzrechte Dritter
zu beachten.
2. Lieferung
2.1. Solange der Käufer mit einer Verbindlichkeit im Rückstand ist,
ruht unsere Lieferpflicht.
2.2. Bei schuldhafter Überschreitung einer vereinbarten Lieferfrist
ist Lieferverzug erst nach Setzen einer angemessenen Nachfrist
gegeben.
3. Berechnung und Versand
3.1. Die Preise verstehen sich ohne Mehrwertsteuer
Verpackungskosten werden gesondert gerechnet und sind in den
Preisen nicht enthalten.
3.2. Bis zu einem Warenwert von € 500,- verstehen sich unsere
Preise mangels anderweitiger Vereinbarung ohne frachtfreie
Lieferung. Bei einem Warenwert über € 500,- liefern wir frei
Deutscher Grenze.
Einzelnvertraglich können hiervon Abweichungen vereinbart werden.
4. Gefahrübergang und Entgegennahme
4.1 Die Gefahr geht spätestens mit der Absendung der Lieferung auf
den Käufer über und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen
oder frachtfrei geliefert wird.
Auf Wunsch des Käufers wird auf seine Kosten die Sendung durch uns
gegen Diebstahl, Bruch-, Transport-, Feuer-, und Wasserschäden
versichert.
4.2. Verzögert sich der Versand aus Gründen die der Käufer zu
vertreten hat, so geht die Gefahr vom Tage der Versandbereitschaft
ab auf den Käufer über, jedoch sind wir verpflichtet, auf Wunsch
und Kosten des Käufers die Versicherung zu bewirken, die dieser
verlangt.
4.3. Angelieferte Gegenstände sind, auch wenn sie unwesentliche
Mängel aufweisen, vom Käufer unbeschadet der Rechte aus Abschnitt 7
entgegenzunehmen.
4.4 Teillieferungen sind zulässig.
5. Höhere Gewalt
Fälle höhere Gewalt – als solche gelten die Umstände und
Vorkommnisse, die mit der Sorgfalt einer ordentlichen
Betriebsführung nicht verhindert werden können – suspendieren die
Vertragspflichtigen der Parteien für die Dauer der Störung und im
Umfang ihrer Wirkung. Überschreiten sich daraus ergebene
Verzögerungen den Zeitraum von sechs Wochen, so sind beide
Vertragspartner berechtigt, hinsichtlich des betroffenen
Leistungsumfangs vom Vertrag zurückzutreten.
Sonstige Ansprüche bestehen nicht.
6. Zahlung
6.1. Unsere Rechnungen sind dreißig Tage nach Rechnungsdatum
fällig.
Bei Zahlung innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung können 2%
Skonto abgezogen werden, ansonsten sind die Rechnungen zahlbar rein
netto Kasse.
6.2. Die Hereingabe von Wechseln bedarf unserer Zustimmung, deren
Spesen und Kosten sowie die Gefahr für rechtzeitige Vorlegung und
Protesterhebung, gehen voll zu Lasten des Käufers.
6.3. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist werden unter Vorbehalt
der Geltendmachung eines weiteren Schadens, Zinsen in Höhe der
banküblichen Debetzinsen, mindestens 3% über dem jeweiligen
Bundesbank-Diskontsatz berechnet.
6.4. Bei Zahlungsverzug und begründeten Zweifeln an der
Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Käufers sind wir –
unbeschadet unserer sonstigen Rechte – befugt, Sicherheiten oder
Vorauszahlungen für ausstehende Lieferungen zu verlangen und
sämtliche Ansprüche aus der Geschäftsverbindung sofort fällig zu
stellen.
6.5. Nur unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen
berechtigen den Käufer zur Aufrechnung oder Zurückhaltung.
7. Gewährleistung
7.1. Alle Angaben über Eignung, Verarbeitung und Anwendung unserer
Produkte, technische Beratung und sonstige Angaben erfolgen nach
bestem Wissen, befreien den Käufer jedoch nicht von eigenen
Prüfungen und Versuchen.
7.2. Der Käufer hat die gelieferte Ware - soweit zumutbar auch
durch eine Probeverarbeitung – bei Eingang auf Mängel bezüglich
Beschaffenheit und Einsatzzweck hin unverzüglich zu untersuchen,
andernfalls gilt die Ware als genehmigt.
7.3. Beanstandungen werden nur berücksichtigt, wenn sie innerhalb
von acht Tagen nach Erhalt der Ware – bei verborgenen Mängeln nach
ihrer Entdeckung, spätestens jedoch sechs Monate nach Erhalt der
Ware – schriftlich unter Beifügung von Belegen erhoben werden.
7.4. Unsere Gewährleistungsverpflichtung beschränkt sich nach
unserer Wahl auf Ersatzlieferung, Wandlung, Minderung oder
Nachbesserung. Beanstandete Ware darf nur mit unserem
ausdrücklichen Einverständnis zurückerstattet werden.
7.5. Für wesentliche Fremdezeugnisse beschränkt sich unsere Haftung
auf die Abtretung der Haftungsansprüche, die uns gegen den Lieferer
des Fremderzeugnisses zustehen.
7.6. Es wird keine Gewähr übernommen für Schäden, die aus
nachfolgenden Gründen entstanden sind:
Ungeeignete und unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage bzw.
Inbetriebnahme durch den Käufer oder Dritte, natürliche Abnutzung,
fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, sonstige ungeeignete oder
schädliche Einflüsse, soweit sie nicht auf unser Verschulden
zurückzuführen sind.
7.7. Weitere Ansprüche des Käufers und Dritten, insbesondere ein
Anspruch auf Ersatz von Schäden, die nicht am Liefergegenstand
entstanden sind, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
8. Schadenersatz
Soweit gesetzlich zulässig, ist unsere Verpflichtung zur Leistung
von Schadenersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, begrenzt auf den
Rechnungswert unserer an dem schadenstiftenden Ereignis unmittelbar
beteiligten Warenmengen. Dies gilt nicht, soweit wir nach
zwingenden gesetzlichen Vorschriften wegen Vorsatzes oder grober
Fahrlässigkeit unbeschränkt haften.
9. Eigentumsvorbehalt
9.1. Bis zu vollständigen Bezahlung unserer Forderungen aus der
Geschäftsverbindung mit dem Käufer bleiben die verkauften Waren
unser Eigentum. Der Käufer ist befugt, über die gekaufte Ware im
ordentlichen Geschäftsgang zu verfügen.
9.2. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf die durch
Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung unserer Ware entstehenden
Erzeugnisse zu deren vollem Wert, wobei wir als Hersteller gelten.
Bleibt bei der Verarbeitung mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht
bestehen, so erwerben wir Miteigentum im Verhältnis der
Rechnungswerte dieser verarbeiteten Waren.
9.3. Die aus dem Weiterverkauf entstandenen Forderungen gegen
Dritte tritt der Käufer schon jetzt insgesamt bzw. in Höhe unseres
etwaigen Miteigentumsanteils (vgl. Ziff.9.2.) zur Sicherung an uns
ab. Er ist ermächtigt, diese bis zum Widerruf oder zur Einstellung
seiner Zahlungen an uns für unsere Rechnung einzuziehen. Zur
Abtretung dieser Forderungen ist der Käufer auch zum Zwecke der
Forderungseinziehung im Wege des Factoring befugt, es sei denn, es
wird gleichzeitig die Verpflichtung des Factors begründet, die
Gegenleistung in Höhe unseres Forderungsanteils solange unmittelbar
an uns zu bewirken, als noch Forderungen unsererseits gegen den
Käufer bestehen.
9.4. Zugriffe auf die uns gehörenden Waren und Forderungen sind uns
vom Käufer unverzüglich mit eingeschriebenem Brief mitzuteilen.
9.5. Die Ausübung des Eigentumsvorbehalts bedeutet nicht den
Rücktritt vom Vertrag.
9.6. Die Waren und die an Ihre Stelle tretenden Forderungen dürfen
vor vollständiger Bezahlung unserer Forderungen weder an Dritte
verpfändet noch zur Sicherheit übereignet oder abgetreten werden.
9.7. Übersteigt der Wert der Sicherheiten unsere Forderungen um
mehr als 20%, so werden wir auf Verlangen des Käufers insoweit
Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben.
10. Anwendbares Recht
Auf alle Rechtbeziehungen zu uns findet ausschließlich das Recht
der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Dies gilt auch für unsere
Zulieferer. Internationales Kaufrecht findet keine Anwendung.
11. Erfüllungsort und Gerichtstand
Erfüllungsort für die Lieferung ist der jeweilige Abgangsstart der
Ware, für die Zahlung 74653 Künzelsau.
Gerichtstand ist 74653 Künzelsau.
12. Wirksamkeit bei Teilnichtigkeit
Falls einzelne Bestimmungen der Allgemeinen Auftragsbedingungen
unwirksam sein oder werden sollten, wird die Wirksamkeit der
übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Die unwirksame
Bestimmung ist durch eine gültige zu ersetzen, die dem angestrebten
Ziel möglichst nahe kommt.
Nachdruck, auch auszugsweise, nur mit unserer schriftlichen Genehmigung gestattet. Irrtum und Änderungen bei Beschreibung, Preisen und Abbildungen behalten wir uns vor. Die in diesem U+S Katalog 2011 ausgedruckten Preisen in € sind ab sofort gültig bis zum Erscheinen eines nachfolgenden und neu druckgelegten U+S Kataloges. Illustrationen und Abbildungen sind urheberrechtlich geschützt. Copyright © 2013.
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