UHLE + STURM GMBH

Verkaufs,- Liefer- und Zahlungsbedingungen

1. Allgemeines
1.1 Abweichungen von diesen Verkaufsbedingungen – insbesondere die Geltung von Bezugsvorschriften des Käufers – bedürfen unser ausdrücklichen schriftlichen Anerkennung.
1.2 Unsere Angebote sind freibleibend. Bestellungen sind für uns nur verbindlich, soweit wir sie bestätigen oder Ihnen durch Übersendung der Ware nachkommen, mündliche Nebenabreden nur, wenn wir sie schriftlich bestätigen.
1.3 Bei Verwendung der gelieferten Ware sind Schutzrechte Dritter zu beachten.

2. Lieferung
2.1. Solange der Käufer mit einer Verbindlichkeit im Rückstand ist, ruht unsere Lieferpflicht.
2.2. Bei schuldhafter Überschreitung einer vereinbarten Lieferfrist ist Lieferverzug erst nach Setzen einer angemessenen Nachfrist gegeben.

3. Berechnung und Versand
3.1. Die Preise verstehen sich ohne Mehrwertsteuer
Verpackungskosten werden gesondert gerechnet und sind in den Preisen nicht enthalten.
3.2. Bis zu einem Warenwert von € 500,- verstehen sich unsere Preise mangels anderweitiger Vereinbarung ohne frachtfreie Lieferung. Bei einem Warenwert über € 500,- liefern wir frei Deutscher Grenze.
Einzelnvertraglich können hiervon Abweichungen vereinbart werden.

4. Gefahrübergang und Entgegennahme
4.1 Die Gefahr geht spätestens mit der Absendung der Lieferung auf den Käufer über und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder frachtfrei geliefert wird.
Auf Wunsch des Käufers wird auf seine Kosten die Sendung durch uns gegen Diebstahl, Bruch-, Transport-, Feuer-, und Wasserschäden versichert.
4.2. Verzögert sich der Versand aus Gründen die der Käufer zu vertreten hat, so geht die Gefahr vom Tage der Versandbereitschaft ab auf den Käufer über, jedoch sind wir verpflichtet, auf Wunsch und Kosten des Käufers die Versicherung zu bewirken, die dieser verlangt.
4.3. Angelieferte Gegenstände sind, auch wenn sie unwesentliche Mängel aufweisen, vom Käufer unbeschadet der Rechte aus Abschnitt 7 entgegenzunehmen.
4.4 Teillieferungen sind zulässig.

5. Höhere Gewalt
Fälle höhere Gewalt – als solche gelten die Umstände und Vorkommnisse, die mit der Sorgfalt einer ordentlichen Betriebsführung nicht verhindert werden können – suspendieren die Vertragspflichtigen der Parteien für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung. Überschreiten sich daraus ergebene Verzögerungen den Zeitraum von sechs Wochen, so sind beide Vertragspartner berechtigt, hinsichtlich des betroffenen Leistungsumfangs vom Vertrag zurückzutreten.
Sonstige Ansprüche bestehen nicht.

6. Zahlung
6.1. Unsere Rechnungen sind dreißig Tage nach Rechnungsdatum fällig.
Bei Zahlung innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung können 2% Skonto abgezogen werden, ansonsten sind die Rechnungen zahlbar rein netto Kasse.
6.2. Die Hereingabe von Wechseln bedarf unserer Zustimmung, deren Spesen und Kosten sowie die Gefahr für rechtzeitige Vorlegung und Protesterhebung, gehen voll zu Lasten des Käufers.
6.3. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist werden unter Vorbehalt der Geltendmachung eines weiteren Schadens, Zinsen in Höhe der banküblichen Debetzinsen, mindestens 3% über dem jeweiligen Bundesbank-Diskontsatz berechnet.
6.4. Bei Zahlungsverzug und begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Käufers sind wir – unbeschadet unserer sonstigen Rechte – befugt, Sicherheiten oder Vorauszahlungen für ausstehende Lieferungen zu verlangen und sämtliche Ansprüche aus der Geschäftsverbindung sofort fällig zu stellen.
6.5. Nur unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen berechtigen den Käufer zur Aufrechnung oder Zurückhaltung.

7. Gewährleistung
7.1. Alle Angaben über Eignung, Verarbeitung und Anwendung unserer Produkte, technische Beratung und sonstige Angaben erfolgen nach bestem Wissen, befreien den Käufer jedoch nicht von eigenen Prüfungen und Versuchen.
7.2. Der Käufer hat die gelieferte Ware - soweit zumutbar auch durch eine Probeverarbeitung – bei Eingang auf Mängel bezüglich Beschaffenheit und Einsatzzweck hin unverzüglich zu untersuchen, andernfalls gilt die Ware als genehmigt.

7.3. Beanstandungen werden nur berücksichtigt, wenn sie innerhalb von acht Tagen nach Erhalt der Ware – bei verborgenen Mängeln nach ihrer Entdeckung, spätestens jedoch sechs Monate nach Erhalt der Ware – schriftlich unter Beifügung von Belegen erhoben werden.
7.4. Unsere Gewährleistungsverpflichtung beschränkt sich nach unserer Wahl auf Ersatzlieferung, Wandlung, Minderung oder Nachbesserung. Beanstandete Ware darf nur mit unserem ausdrücklichen Einverständnis zurückerstattet werden.
7.5. Für wesentliche Fremdezeugnisse beschränkt sich unsere Haftung auf die Abtretung der Haftungsansprüche, die uns gegen den Lieferer des Fremderzeugnisses zustehen.
7.6. Es wird keine Gewähr übernommen für Schäden, die aus nachfolgenden Gründen entstanden sind:
Ungeeignete und unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebnahme durch den Käufer oder Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, sonstige ungeeignete oder schädliche Einflüsse, soweit sie nicht auf unser Verschulden zurückzuführen sind.
7.7. Weitere Ansprüche des Käufers und Dritten, insbesondere ein Anspruch auf Ersatz von Schäden, die nicht am Liefergegenstand entstanden sind, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

8. Schadenersatz
Soweit gesetzlich zulässig, ist unsere Verpflichtung zur Leistung von Schadenersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, begrenzt auf den Rechnungswert unserer an dem schadenstiftenden Ereignis unmittelbar beteiligten Warenmengen. Dies gilt nicht, soweit wir nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften wegen Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit unbeschränkt haften.

9. Eigentumsvorbehalt
9.1. Bis zu vollständigen Bezahlung unserer Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer bleiben die verkauften Waren unser Eigentum. Der Käufer ist befugt, über die gekaufte Ware im ordentlichen Geschäftsgang zu verfügen.

9.2. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung unserer Ware entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert, wobei wir als Hersteller gelten. Bleibt bei der Verarbeitung mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwerben wir Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte dieser verarbeiteten Waren.
9.3. Die aus dem Weiterverkauf entstandenen Forderungen gegen Dritte tritt der Käufer schon jetzt insgesamt bzw. in Höhe unseres etwaigen Miteigentumsanteils (vgl. Ziff.9.2.) zur Sicherung an uns ab. Er ist ermächtigt, diese bis zum Widerruf oder zur Einstellung seiner Zahlungen an uns für unsere Rechnung einzuziehen. Zur Abtretung dieser Forderungen ist der Käufer auch zum Zwecke der Forderungseinziehung im Wege des Factoring befugt, es sei denn, es wird gleichzeitig die Verpflichtung des Factors begründet, die Gegenleistung in Höhe unseres Forderungsanteils solange unmittelbar an uns zu bewirken, als noch Forderungen unsererseits gegen den Käufer bestehen.
9.4. Zugriffe auf die uns gehörenden Waren und Forderungen sind uns vom Käufer unverzüglich mit eingeschriebenem Brief mitzuteilen.
9.5. Die Ausübung des Eigentumsvorbehalts bedeutet nicht den Rücktritt vom Vertrag.
9.6. Die Waren und die an Ihre Stelle tretenden Forderungen dürfen vor vollständiger Bezahlung unserer Forderungen weder an Dritte verpfändet noch zur Sicherheit übereignet oder abgetreten werden.
9.7. Übersteigt der Wert der Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 20%, so werden wir auf Verlangen des Käufers insoweit Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben.

10. Anwendbares Recht
Auf alle Rechtbeziehungen zu uns findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Dies gilt auch für unsere Zulieferer. Internationales Kaufrecht findet keine Anwendung.

11. Erfüllungsort und Gerichtstand
Erfüllungsort für die Lieferung ist der jeweilige Abgangsstart der Ware, für die Zahlung 74653 Künzelsau.
Gerichtstand ist 74653 Künzelsau.

12. Wirksamkeit bei Teilnichtigkeit
Falls einzelne Bestimmungen der Allgemeinen Auftragsbedingungen unwirksam sein oder werden sollten, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine gültige zu ersetzen, die dem angestrebten Ziel möglichst nahe kommt.

Nachdruck, auch auszugsweise, nur mit unserer schriftlichen Genehmigung gestattet. Irrtum und Änderungen bei Beschreibung, Preisen und Abbildungen behalten wir uns vor. Die in diesem U+S Katalog 2011 ausgedruckten Preisen in € sind ab sofort gültig bis zum Erscheinen eines nachfolgenden und neu druckgelegten U+S Kataloges. Illustrationen und Abbildungen sind urheberrechtlich geschützt. Copyright © 2013.

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